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   BAG, 28.03.1956 - 2 AZR 32/56   

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BAG, 28.03.1956 - 2 AZR 32/56 (https://dejure.org/1956,1208)
BAG, Entscheidung vom 28.03.1956 - 2 AZR 32/56 (https://dejure.org/1956,1208)
BAG, Entscheidung vom 28. März 1956 - 2 AZR 32/56 (https://dejure.org/1956,1208)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freiwilliger Streitgenosse - Grundsätzliche Bedeutung - Urteilsformel - Beschränkte Zulassung der Revision - Bindungswirkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 2, 331
  • NJW 1956, 808 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 7 Sa 415/18

    Beabsichtigte endgültige Stilllegung des Betriebs als betriebsbedingter

    Es ist zudem anerkannt, dass bei einfachen Streitgenossen die Revision nur im Verhältnis zu einem von diesen zugelassen werden kann, wenn sie im Verhältnis zum anderen - wie hier schon allein aus den vorstehend genannten Gründen und zudem vor dem Hintergrund auch der unterschiedlichen Darlegungslast im Streitverhältnis des Klägers zum Beklagten zu 1) einerseits und zur Beklagten zu 2andererseits - nicht angezeigt ist (vgl. BAG, Urteil vom 18.12.1984, 3 AZR 125/84, Rn. 22; BAG, Urteil vom 28.03.1956, 2 AZR 32/56, Rn. 6, jeweils zitiert nach juris; GMP/Müller-Glöge, ArbGG, 9. Aufl., § 72 Rn. 39; ErfK/Koch, 19. Aufl., § 72 ArbGG Rn. 18 m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 15.01.2019 - 3 Sa 520/18

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung des Betriebs;

    Es ist zudem anerkannt, dass bei einfachen Streitgenossen die Revision nur im Verhältnis zu eifern von diesen zugelassen werden kann, wenn sie im Verhältnis zum anderen - wie hier schon allein aus den vorstehend genannten Gründen und zudem vor dem Hintergrund auch der unterschiedlichen Darlegungslast im Streitverhältnis des Klägers zum Beklagten zu 1.) einerseits und zur Beklagten zu 2.) andererseits - nicht angezeigt ist (BAG vom 18.12.1984 - 3 AZR 125/84, juris, Rz. 22; BAG vom 28.03.1956 - 2 AZR 32/56, juris, Rz. 6; GMP/Müller-Glöge, ArbGG , 9. Auflage, § 72 Rn. 39; ErfK/Koch, 19. Auflage, § 72 ArbGG Rn. 18 m.w.N.).
  • BAG, 21.10.1982 - 2 AZR 579/80

    Zulässige Beschränkung einer Revisionszulassung bei teilbarem Streitgegenstand

    28 b) Dem steht der Wortlaut der Urteilsformel nicht entgegen: Dieser ist vielmehr nach der übereinstimmenden Rechtsprechung von Bundesarbeitsgericht und Bundesgerichtshof nach Inhalt, Sinn und Zweck zusammen mit dem Urteil, insbesondere den Entscheidungsgründen, auszulegen und zu erläutern (BAG 2, 326 und BAG 2, 331 = AP Nr. 38 und 45 zu § 72 ArbGG 1953, jeweils mit insoweit zustimmender Anmerkung von Pohle; BAG vom 6. August 1964 - 2 AZR 442/63 - AP Nr. 2 zu § 72 ArbGG 1953 Zulassungsrevision; BAG 29, 221 = AP Nr. 5 zu § 91 ArbGG 1953; BGH LM Nr. 9 und 39 zu § 546 ZPO; BGHZ 48, 134, 136).

    b) Nach heute ganz überwiegender Meinung ist die beschränkte Zulassung der Revision möglich (vgl. BAG 2, 326 und BAG 2, 331; BAG vom 6. August 1964 - 2 AZR 442/63 - AP Nr. 2 zu § 72 ArbGG 1953 Zulassungsrevision; BAG 29, 221 = AP Nr. 5 zu § 91 ArbGG 1953; BAG vom 2. April 1982 - 6 AZB 9/82 - zur Veröffentlichung bestimmt; BAG vom 2. Juni 1982 - 7 AZR 32/80 - BAG vom 19. Oktober 1982 - 4 AZR 303/82 - jeweils zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt sowie BGHZ 7, 62; 48, 134; 53, 152; 69, 93; 76, 397.

  • LAG Düsseldorf, 15.01.2019 - 3 Sa 431/18

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung des Betriebs;

    Es ist zudem anerkannt, dass bei einfachen Streitgenossen die Revision nur im Verhältnis zu einem von diesen zugelassen werden kann, wenn sie im Verhältnis zum anderen - wie hier schon allein aus den vorstehend genannten Gründen und zudem vor dem Hintergrund auch der unterschiedlichen Darlegungslast im Streitverhältnis des Klägers zum Beklagten zu 1.) einerseits und zur Beklagten zu 2.) andererseits - nicht angezeigt ist (BAG vom 18.12.1984 - 3 AZR 125/84, juris, Rz. 22; BAG vom 28.03.1956 - 2 AZR 32/56, juris, Rz. 6; GMP/Müller-Glöge, ArbGG , 9. Auflage, § 72 Rn. 39; ErfK/Koch, 19. Auflage, § 72 ArbGG Rn. 18 m.w.N.).
  • BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 3 Z 89/81

    Zur Änderung einer Kostenberechnung nach Ausscheiden aus dem Notaramt und zur

    Bei dieser Sach- und Rechtslage braucht auf die Frage nicht eingegangen zu werden, ob bei der Zulassung der weiteren Kostenbeschwerde der revisionsrechtliche Grundsatz gilt, daß eine Beschränkung der Rechtsmittelzulassung nur für einen von mehreren Streitgenossen zulässig ist, sofern es sich nicht um eine notwendige Streitgenossenschaft handelt (BGH LM Nr. 9 zu § 546 ZPO ; BGH NJW 1979, 767 ; BAGE 2, 331; BSGE 3, 135 /139; Tiedtke Die beschränkte Zulassung der Revision in WPM 1977, 666/669 f.).
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